Weltweit: Verbote von Plastiksackerl ab 2020
Auf folgender Karte finden Sie alle Länder der Welt, die bereits ein partielles oder schon vollständiges Verbot von Plastik-Tragetaschen eingeführt haben.
Wir finden sie überall: im Wald, auf unseren Wiesen und Äckern, in unserem Wasser und als Mikroplastik leider auch in unseren Lebensmitteln! Technologisch ist das Problem mit biologisch abbaubarem Kunststoff jedoch längst lösbar.
Ein Teilerfolg ist geschafft! Das Plastiksackerl Verbot begann mit dem Jahr 2020. Demzufolge ist es verboten Kunststofftragetaschen in Verkehr zu bringen, ausgenommen davon sind nur wiederverwendbare Taschen mit vernähten Verbindungen und vernähten Tragegriffen sowie die sehr leichten Knotenbeutel (vorzufinden in der Obst- und Gemüseabteilung von Supermärkten), diese müssen aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und grundsätzlich für eine Eigenkompostierung geeignet sein. Für Plastiksackerl die Geschäfte bereits auf Lager haben ist eine Übergangsfrist vorgesehen, so dass diese noch bis Ende 2020 abgegeben werden dürfen.
Doch die Debatte muss weitergeführt werden und darf nicht beim Sackerl aufhören. Die nächsten Schritte müssen sein: einheitliche Kennzeichnung und andere Initiativen zu Mehrfachnutzung von abbaubaren Sackerl, Vorhaben zur Mikroplastikvermeidung sowie die Etablierung von abbaubaren, umweltschonenden Alternativen zu Verpackungsplastik für Lebensmittel.
Alle leichten Knotenbeutel aus der Obst- und Gemüseabteilung sollen bundesweit nur mehr aus einem leicht abbaubaren Kunststoff bestehen („ok-compost-home“) und mit einem einheitlichen Logo als Bio-Kreislauf-Sackerl gekennzeichnet sein. So werden diese Sackerl zusätzlich für die Bioabfallsammlung genutzt, die getrennte Bioabfall-Sammlung gefördert und der Restmüll nachhaltig reduziert. Das Bio-Kreislauf-Sackerl ermöglicht somit allen, auf eine einfache Weise täglich etwas Gutes für unsere Umwelt zu tun!
1. Einkaufen
2. Frischhalten
3. Sammeln
4. Biotonne
Ein kleiner Teil der Bevölkerung wird dennoch das Bio-Kreislauf-Sackerl ignorieren und auch die größeren „Plastiksackerl“ zur Bioabfallsammlung verwenden. Daher müssen auch diese Sackerl und Tragtaschen zumindest der Norm EN 13432 entsprechen, dürfen aber nicht als „kompostierbar“ oder „abbaubar“ gekennzeichnet sein. Der Konsument wird dadurch nicht unnötig verwirrt. Verirren sich solche Sackerl vereinzelt in den natürlichen Kreislauf, sind diese dennoch rückstandslos abbaubar!
Der Trend zur mehrfachen Verwendung solcher Tragtaschen sollte jedenfalls durch Informationen und PR-Maßnahmen unterstützt werden.
Vom Plastikmüll in unserer Landschaft und in unseren Lebensmitteln sind alle betroffen. Der Kompost & Biogas Verband Österreich hat das „Bündnis für das österreichische Bio-Kreislauf-Sackerl“ initiiert und hat diese Idee gemeinsam mit vielen Bündnispartnern vorangebracht.
Auf folgender Karte finden Sie alle Länder der Welt, die bereits ein partielles oder schon vollständiges Verbot von Plastik-Tragetaschen eingeführt haben.
9.945 Personen haben die Petition“Ja zum Bio-Kreislauf-Sackerl” unterstützt. Nähere Infos finden Sie hier.