Eines für Alle - Das Bio-Kreislauf-Sackerl

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen:

Das Inverkehrbringen von Kunststofftragetaschen ist seit dem 1. Jänner 2020 bundesweit gesetzlich verboten. Davon ausgenommen sind:

  • Sehr leichte Kunststofftragetaschen, die nach dem Stand der Technik für die Kompostierung geeignet sind
  • sowie wiederverwendbare Taschen
Unsere Lösung: Das einheitliche Bio-Kreislauf-Sackerl

Die beliebten Plastik-Knotenbeuel für Obst, Gemüse, Gebäck usw. können durch ein kompostierbares und rückstandslos abbaubares Sackerl ersetzt werden. Diese leichten Sackerl sind zu 100 % abbaubar (Nachweis Zertifizierung nach der Norm EN 13432) und können daher für die saubere Bioabfallsammlung genutzt werden. Zudem bleiben in diesem Sackerl aufbewahrte Lebensmittel wesentlich länger frisch. Damit helfen wir auch, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Die Mehrfachnutzung des Sackerls ist für die ökologische Sinnhaftigkeit wesentlich: zuerst einkaufen und heimtransportieren, dort frischhalten (Obst, Gemüse, Brot etc.) und anschließend Bioabfälle sammeln und sauber entsorgen.

Der Kreislauf des Bio-Kreislauf-Sackerls im Detail:

1. Einkaufen

2. Frischhalten

3. Sammeln

4. Biotonne

Falls das Sackerl unsachgemäß in der Natur entsorgt werden sollte (Littering, welches generell zu vermeiden ist!), verbleibt das Material in der Natur nur einen Bruchteil der Zeit verglichen mit herkömmlichen Kunststoffsackerln (Monate/Jahre versus Jahrhunderte/Jahrtausende), wodurch die langfristige Anreicherung von Mikrokunststoffpartikel in der Umwelt vermieden wird. EN 13432-zertifizierte Kunststoffe müssen zudem frei von toxischen Inhaltsstoffen sein.

Das Bio-Kreislauf-Sackerl kaskadisch genutzt, kann als benutzerfreundliche Vorsammelhilfe die getrennte Erfassung von biogenen Abfällen unterstützen und findet damit verstärkt auch den Weg in die Biotonne:

  • Wenn das zertifizierte Sackerl in der technischen Rotte nach Stand der Technik verbleibt, dann wird es innerhalb der üblichen Rottedauer gemäß den Vorgaben der europäischen  Norm EN 13432 desintegriert und biologisch abgebaut. Untersuchungen des ABF-BOKU mit dem Biokreislaufsackerl zeigen zB, dass in einer nach Stand der Technik geführten technischen Kompostierung innerhalb einer Rottedauer von ca. 10-12 Wochen keine “Biosackerl”-Kunststoffpartikel mehr in der Fraktion >2 mm gefunden werden konnte, was der Einhaltung der EN 13432 entspricht. Darüber hinaus wurden bis zum Versuchsende auch keine Mikrokunststoffpartikel des Materials >0,63 mm gefunden. Aufgrund der EN 13432-Zertifizierung kann davon ausgegangen werden, dass durch den weiteren biologischen Abbau langfristig kein Mikroplastik verbleibt.
  • Falls das Sackerl in der technischen Kompostierung ausgesiebt wird und als Siebüberlauf zur thermischen Behandlung kommt, wird dadurch der Energieinhalt (wenn biobasiert dann sogar weitgehend CO2-neutral) genutzt.

Die großen Handelsketten haben seit 1.1.2020 zertifizierte Bio-Sackerl (Knotenbeutel aus der Obst- und Gemüseabteilung) im Sortiment.